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Änderungsantrag zur Petition (P-008/2009) Nichtvollzug des generellen Leinenzwang |
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Dienstag, 15. Dezember 2009 |
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Gegenstand der Petitionsvorlage:
Überarbeitung bzw. Nichtvollzug des § 4 der Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern; Aufhebung des generellen Leinenzwangs
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Stadtrat beschließt, die Behandlung der Petitionen zurückzustellen, bis eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen im Normenkontrollverfahren bezüglich der Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern vorliegt.
Änderungsantrag der FDP Fraktion:
Der Beschlussvorschlag
ist wie folgt zu ersetzen:
Der Stadtrat beschließt, den Petitionen
in Teilen abzuhelfen. Die Verwaltung wird beauftragt eine Änderung
der „Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz gegen umweltschädliches
Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen
sowie über das Anbringen von Hausnummern“ zu erarbeiten und dem Stadtrat
zur Entscheidung vorzulegen, die vorsieht den Satz 1 des § 4 Absatz
3 der Verordnung wie folgt zu ersetzen:
In entsprechend ausgewiesenen Grün-
und Erholungsanlagen sowie allgemeinen in Fußgängerzonen und bei größeren
Menschenansammlungen muss der Hundeführer den Hund an der Leine führen.
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