|
FDP Fraktion zeigt sich bei Straßenbaubeitragssatzung bestätigt |
| Drucken |
|
|
Dienstag, 18. Dezember 2007 |
"Wir sind hoch erfreut über Nachrichten aus dem Staatsministerium des
Innern im Bezug auf nun anwendbaren Grundlagen für die Erhebung von
Straßenbaubeiträgen. Damit wird jetzt erst recht deutlich, dass wir mit
der durch unsere Fraktion beantragten Abschaffung zum 1. Januar 2008
auf dem richtigen Weg sind." so Dr. Dieter Füsslein, stellv. FDP
Fraktionsvorsitzender (Mitglied im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
des Chemnitzer Stadtrates).
Gemäß der Veröffentlichung des Ministeriums vom 2. Oktober (Ergänzende
Anwendungshinweise zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen infolge des
Urteils des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Bautzen vom 31.01.2007 (Az.:
5 B 522/06, SächsVBl. 2007, S. 112 ff.)) wird nun auch seitens des
Freistaates die kommunale Selbstverwaltung bestärkt, indem man
weitestgehend den Kommunen die Entscheidung des Ob und Wie überlässt.
"Damit zeigt sich für uns als FDP- Fraktion, dass der Weg den wir
bereits seit Ende 2005 gegangen sind, indem wir mit einem Antrag die
damalige Anhebung bis zur Grundsatzentscheidung des Freistaates
aussetzten, richtig war." so Füßlein weiter.
"Wir gehen davon aus, dass nun in der kommenden Sitzung des Stadtrates
seitens der Verwaltung die von uns geforderte Satzung zur Aufhebung der
Chemnitzer Straßenbaubeitragssatzung auf dem Tisch liegt. In diesem
Zusammenhang wird dann, hoffentlich neben der Umsetzung der Hinweise
des Freistaates auch Klarheit darüber geschaffen, welchen
bürokratischen Aufwand die bisherige Erhebung mit sich brachte und was
dies kostete. Aufwand und Nutzen standen dabei aus unserer Sicht in
einem offensichtlichen Missverhältnis." so Füsslein abschließend,
bezugnehmend auf den FDP-Antrag in der Juli-Sitzung des Stadtrates.
|