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Der Stadtrat beschließt
die Zusammenführung von Hochbauamt und Zentraler
Gebäudebewirtschaftung zum
Amt für Hochbau und Gebäudemanagement
ab dem 01.01.2011.
Die Zuordnung erfolgt bis zur dezernatsübergreifenden Neuordnung der Geschäftsbereiche (vier
anstelle bisher fünf Dezernate) zu D 1.
Kernaufgaben sind:
1. Instandhaltung, Instandsetzung sowie Neubauten die für kommunale Aufgabenerfüllung
zwingend erforderlich sind; Schulen und Kitas sind bei einem geschätzten
Sanierungsrückstau von 340 Mio. € bzw. 90 Mio. € im Zeitraum 2011 bis 2020 ein wichtiger
Schwerpunkt.
2. Effiziente Bewirtschaftung aller städtisch genutzten Objekte und die Bereitstellung dafür
erforderlicher technischer Dienstleistungen
3. Ermittlung langfristig für städtische Aufgaben nicht erforderliche Gebäude und
Liegenschaften und deren Aufbereitung zur anschließenden Vermarktung durch das
Liegenschaftsamt
4. Die Umsetzung des Vermieter-Mieter Modells ist hinsichtlich von Notwendigkeit und
ökonomischer Wirksamkeit zu prüfen. Fiktive Mietverträge führen nicht zu
Kostenbewusstsein und Einsparungen sondern erhöhen den Verwaltungsaufwand.
Demgegenüber ist der Abschluss von Nutzungsverträgen zu prüfen, welche den pfleglichen
Umgang sichern und die Nutzerpflichten fixieren.
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