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Fragesteller: Gordon Tillmann
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ich bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Wurde der im Haushaltsplan 2011 beabsichtigte Grundstückserwerb zur Vergrößerung des
Kita-Geländes an der Blücherstraße vollzogen? Falls nicht, warum und wann erfolgt dieser
Schritt?
2) Wie groß waren bzw. sind die Erwerbskosten für das Grundstück der GGG, inwiefern wurde
bzw. wird der Haushaltsansatz von 170.000 Euro erfüllt?
3) Welche weiteren Kosten entstehen durch die „Urbarmachung“ der inwiefern zu nutzenden
Fläche?
Antwort:
Sehr geehrter Herr Tillmann,
Ihre Anfrage beantworte ich in Zusammenarbeit mit dem Dezernat 6 wie folgt:
Das Liegenschaftsamt hat im Auftrag vom Amt für Jugend und Familie zur Erweiterung des
Außengeländes der Kita im Dezember 2010 im Rahmen eines Tauschvertrages das Grundstück
Blücherstraße 21 von der GGG erworben.
Der Tauschpreis (ohne Nebenkosten) für das Grundstück betrug 31.520 EUR.
Es entstehen keine weiteren Kosten. Die Fläche wurde nach dem Gebäudeabriss (dieser erfolgte
durch die GGG) mit Mutterboden aufgefüllt und mit Rasensaat versehen. Die Fläche wird als
Freispielfläche der Kita Blücherstr. 25 genutzt.
Mit freundlichen Grüßen
Berthold Brehm
Stadtkämmerer
494/2011
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